Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung

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Die vergangenen zwei Jahre waren pandemiebedingt für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrkräfte durch Schulschließungen, Fernunterricht und Quarantänemaßnahmen äußerst herausfordernd. Die Kinder konnten dem Unterricht zeitweise nur schwer folgen. Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren auch externe Nachhilfen für Schülerinnen und Schüler in der gewohnten Form nicht mehr möglich. Die Eltern mussten diese zusätzlichen Aufgaben ab diesem Zeitpunkt selbst übernehmen, soweit sie dazu zeitlich und fachlich überhaupt in der Lage waren. Die Schülerinnen und Schüler sind nach wie vor gefordert, Lerndefizite zu kompensieren. Umso wichtiger ist es, dass sie  nach Phasen des Distanzunterrichts jegliche Unterstützung bekommen, um den Schulstoff zu bewältigen bzw. um Lerndefizite auszugleichen. Gleichzeitig müssen auch die Lehrkräfte entlastet werden.

Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion eine Förderaktion initiiert, die den Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell unterstützen soll. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite aufgrund der Pandemie ausgeglichen bzw. eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.

Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wird die Förderung jenen Schülerinnen und Schülern zuerkannt, bei denen die verantwortlichen Lehrkräfte über die Fördermöglichkeiten an der Schule hinaus noch zusätzlichen Förderbedarf sehen. Dementsprechend bitten wir die Schulleitung bzw. die verantwortlichen Lehrkräfte um die Antragsstellung. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist die Antragsstellung ausschließlich online möglich.

Förderkriterien:

•    Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich.
•    Anträge können seitens der Schule für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter von der 1. bis 9. Schulstufe gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular auf www.familienkarte.at über die jeweilige Schuldirektion unter Angabe der Schulkennzahl, der Daten der Schülerin bzw. des Schülers (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Schulstufe und Klasse sowie des Namens (Vor- und Nachname) und der Adresse eines Erziehungsberechtigten sowie des Unterrichtsgegenstandes, in welchem Nachhilfebedarf besteht.
•    Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache.
•    Die Schülerin bzw. der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
•    Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommerferien inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines.
•    Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat, in Anspruch genommen werden.
•    Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen.
•    Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.
•    Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien).
•    Die Gutscheine werden direkt von der Nachhilfeeinrichtung mit dem Familienreferat des Landes OÖ online abgerechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Service-Hotline des OÖ Familienreferates: 0732/7720-18772.
Nachstehend finden Sie den Link zu unserer Homepage: https://www.familienkarte.at/


Richtlinien für finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung.pdf (18 KB) - .PDF

31.05.2022