Neues Oö. Hundehaltegesetz ab 1.12.2024

Hunde

Hundeanmeldung 

Über 12 Wochen alte Hunde müssen binnen 5 Werktagen am Gemeindeamt gemeldet werden. Werden zwingend notwendige Unterlagen bei der Anmeldung nicht vorgelegt, kommt es seitens der BH-Kirchdorf zu einer sofortigen Verwaltungsstrafe.

Zwingend notwendige Unterlagen für die Anmeldung sind:

  • Anmeldeformular
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank

Eine tierärztliche Bestätigung über Größe und Gewicht, ist binnen 2 Monaten nachzureichen, sobald der Hund das 12. Lebensmonat erreicht hat.

Alltagstauglichkeitsprüfung 

Große Hunde und §6-Hunde, die jünger als 8 Jahre sind, benötigen bis spätestens 31.5.2025 eine Alltagstauglichkeitsprüfung. Hat man mehrere Hunde, muss die Prüfung für jeden Hund abgelegt werden.

Als große Hunde gelten alle Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg.

Als §6-Hunde werden folgende Rassen eingestuft:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • und alle Kreuzungen untereinander

Führen des Hundes

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet wie Schulen, Kindergärten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderspielplätzen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Badeanlagen während der Badesaison, wie größeren Menschenansammlungen, gilt Leinen- UND Maulkorbpflicht für jeden Hund!
Leinenpflichtverordnung.pdf herunterladen (0.2 MB)

Führen eines §6-Hundes

Leinen und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

  • Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein.
  • Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund ihn nicht durchbeißen oder abstreifen kann.
  • Es dürfen maximal 2 große Hunde, 2 Hunde einer speziellen Rasse gemäß §6 oder 2 Hunde gemischt geführt werden.
  • Für Hunde spezieller Rasse gemäß §6 bis zum 8. Lebensjahr gilt überall Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese Hunde dürfen außerdem nur von Personen geführt werden, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis besitzen.
  • Sonstige Hunde können uneingeschränkt geführt werden.

Informationen zum Thema Hundehaltung und neues Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden sie unter https://hundehaltung-ooe.at

www.wolfspirit.at/hundehaltegesetz

01.12.2024