OÖ. Familienkarte als "Erstkarte"

eine Person, die auf einer Couch sitzt

Um Familien künftig im Rahmen der OÖ Familienkarte noch stärker zu unterstützen, beispielsweise bei der Anschaffung der Erstausstattung für das Kind (Kinderwagen, Kleidung etc.), sollen künftig auch werdende Eltern(teile) bereits vor der Geburt des ersten Kindes die OÖ Familienkarte als "Erstkarte" beantragen können.

Der Antrag ist online zu stellen: www.familienkarte.at

Voraussetzung für den Erhalt der "Erstkarte" der OÖ Familienkarte

  • Vorliegen einer Schwangerschaft beim ersten Kind ab der 20. Schwangerschaftswoche
  • Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich
  • Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ausgenommen Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtsmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich, etc.) erforderlich.

Vorteile der Erstkarte:

  • Ermäßigung und Rabatte bei den Partnerbetrieben der OÖ Familienkarte
  • Erhalt eines Oö. Elternbildungsgutscheines in Höhe von 20 Euro
  • Erhalt der Oö. Familienpaketmappe bei der Gemeinde

Wichtig bei der Beantragung der Erstkarte:
Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (zB. Eltern-Kind-Pass oder Bestätigung, die auch dem Arbeitgeber vorgelegt wird/wurde etc.)!

Erstkarte der OÖ Familienkarte (6,92 MB) - .PDF

23.01.2025