Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes

Eine Karte einer Nachbarschaft

Laut Vorgaben des OÖ Raumordnungsgesetzes haben die Gemeinden in Oberösterreich den Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept alle zehn Jahre grundlegend zu überarbeiten.

140 Änderungen seit 2003
Der derzeitig gültige Flächenwidmungsplan Nr. 3 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 der Marktgemeinde Molln ist nunmehr seit dem Jahr 2003 rechtswirksam, wobei in diesem Zeitraum 140 Änderungsverfahren durchgeführt wurden.

Überarbeitung 2026 bis 2028
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept in den Jahren 2026 bis 2028 gänzlich zu überarbeiten. Die erforderliche Grundlagenforschung wird durch das Ortsplanungsbüro TOPOS III aus Linz erfolgen

Offizielles Verfahren
Anschließend daran wird mit dem offiziellen Verfahren nach dem Raumordnungsgesetz begonnen.

Änderungswünsche bis 31. August 2026 bekannt geben
Grundeigentümer, die eine Änderung der Widmung ihrer Grundstücke wünschen, mögen eine entsprechende Anregung schriftlich bis 31. August 2026 im Gemeindeamt/Bauamt bekannt geben.

Antragsformular/Homepage
Das Antragsformular erhalten Sie im Bauamt der Gemeinde. Es steht darüber hinaus auf unserer Homepage unter www.molln.at zum Download bereit. 

Kosten
Wenn Ihr Antrag in die Gesamtüberarbeitung einbezogen werden kann, haben Sie die Kosten gemäß gültiger Planungskostenregelung zu tragen. Ein Zurückziehen des Antrages ist jederzeit möglich.

Versagungsgründe
Eine Umwidmung ist von vornherein ausgeschlossen, wenn die Fläche in einer sogenannten "Roten Zone" (Überschwemmungsgebiet) liegt, wenn der Abstand zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben weniger als 100 Meter beträgt, wenn kein direkter Anschluss an bereits bestehendes Bauland vorhanden ist oder wenn die natürliche Eignung fehlt - zum Beispiel bei steilen Hängen oder sumpfigen Untergrund. Aber auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Aufsichtsbehörde (Land OÖ) noch ablehnen, etwa wenn eine Zersiedelung droht, kleine "Baulandsplitter" entstehen würden oder wenn die Fläche an einer stark befahrenen Straße liegt. 

Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen gerne Herr Bernhard Werner, Bauamt, Tel. 07584 2255-16.

AnsuchenFläwiÄnderung (82 KB) - .PDF

29.06.2026

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